Wohnbebauung

Auf ehemaligen Gewerbeflächen können lebendige Quartiere geschaffen werden, die einen Mehrwert für die Bewohner beinhalten. Unser Architekturbüro arbeitet eng mit Verwaltungen und anderen Akteuren zusammen, um innovative Lösungen zu schaffen, die den Anforderungen der Bewohner gerecht werden. Wir kombinieren ökologische Nachhaltigkeit mit modernen Designelementen und sorgen für eine lebendige, inspirierende Umgebung. Unser Ziel ist es, ein städtebauliches Umfeld zu schaffen, das gleichermaßen funktionell und ästhetisch ansprechend ist.

Der Gesetzgeber hat mit der Gebietsausweisung als Urbanes Gebiet nach § 6a der Baunutzungsverordnung im Jahr 2017 hierfür ein neues Instrument eingeführt. Damit wurde der Grundstein für eine neue Kategorie der Baugebietstypen in Deutschland gelegt, die es ermöglicht , Gebiete zu schaffen, die sowohl zum Wohnen als auch zur Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dienen.

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert verschiedene Arten von Gebieten, die für die räumliche Planung und die Bebauung relevant sind. Zwei solcher Gebiete sind das „Urbane Gebiet“ und das „Mischgebiet“.

Ein „Urbanes Gebiet“ ist laut BauNVO ein Gebiet, das vorrangig für Wohnen, Arbeiten, Handel, Dienstleistungen, Freizeit und Kultur genutzt wird. Es ist also ein Stadtgebiet, das sehr dicht besiedelt ist und eine vielfältige Nutzung aufweist. Hier sind sowohl reine Wohngebäude als auch Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Kultureinrichtungen zu finden.

Ein „Mischgebiet“ ist ein Gebiet, in dem verschiedene Nutzungen miteinander vereinbart werden können. Hier können Wohngebäude, Einzelhandel, Handwerksbetriebe und Freizeiteinrichtungen nebeneinander existieren. Allerdings müssen bestimmte Auflagen beachtet werden, um eine städtebauliche Mischung zu erreichen und unerwünschte Einflüsse, wie Lärm und Verkehr, zu vermeiden.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem urbanen Gebiet und einem Mischgebiet ist also, dass das urbane Gebiet vorrangig für Wohnen, Arbeiten und Kultur genutzt wird, während im Mischgebiet unterschiedliche Nutzungen nebeneinander bestehen können, allerdings unter bestimmten Bedingungen.