Unsere Leistungen: Entwurf, Genehmigungsplanung
Es ist wichtig, dass die Stadtentwicklung und -planung immer im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften steht, um die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und zu verbessern. Es gibt aber aus vielfältigen Gründen oftmals keinen rechtsgültigen Bebauungsplan auch im Innenbereich von Städten wie beispielsweise Reutlingen. Dort gilt dann der sogenannte § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).
§ 34 im Baurecht bezieht sich auf die Bebauung im unbeplanten Innenbereich. Es besagt, dass eine Baugenehmigung erteilt werden kann, wenn sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Einfügung in die bestehende Bebauung war die Herausforderung gerade bei diesem Stadthaus.
Wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist, müssen sich Bauherren an den § 34 richten und in Abstimmung mit der Baubehörde ein Baugesuch einreichen. Die Baubehörde prüft dann, ob das Bauvorhaben den genannten Anforderungen entspricht und ob es im Einklang mit den Nachbarschaftsverhältnissen steht. Es empfiehlt sich, vorab eine Bauberatung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte und Probleme zu vermeiden.
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, ein Baugesuch nach § 34 BauGB einzureichen und mit der Baubehörde abzustimmen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die Anforderungen des Gesetzes, sondern auch Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche.